Sicherheit ist 30 % gesunder Menschenverstand, 80 % Einhaltung der Vorschriften und der Rest ist Glück.
Barry Spud
Wir sind Ihr Glücksbringer!
Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV:
Ein sicherer Platz für Ihre Arbeit
Als Arbeitgeber tragen Sie eine entscheidende Verantwortung: die Bereitstellung eines sicheren Arbeitsplatzes. Diese Verantwortung geht weit über die bloße Bereitstellung von Schutzausrüstung hinaus. Ebenso reicht es nicht aus, dass ein Arbeitsmittel eine CE-Kennzeichnung trägt, um Ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen. Erst eine Gefährdungsbeurteilung ermöglicht es Ihnen, potenzielle Risiken zu identifizieren und darauf basierend alle notwendigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert daher, dass Arbeitsmittel erst dann verwendet werden dürfen, wenn eine gründliche Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde. Darüber hinaus sind die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes von zentraler Bedeutung, insbesondere die allgemeinen Grundsätze (§4), die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§5) und die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen (§6).
Die in der BetrSichV und in dem Arbeitsschutzgesetzt geforderten Schutzmaßnahmen müssen dem neuesten “Stand der Technik” entsprechen, um sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel unter den aktuellen Sicherheitsstandards sicher eingesetzt werden können.
Der “Stand der Technik” wird durch die “Technischen Regeln für Betriebssicherheit” (TRBS) festgelegt, die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) entwickelt wurden. Diese Regeln geben klare Richtlinien vor, wie die Sicherheit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gewährleistet werden kann.
Ihre Pflichten als Arbeitgeber umfassen daher nicht nur die Durchführung einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung, sondern auch die sorgfältige Implementierung der ermittelten Schutzmaßnahmen. Zudem müssen Sie sicherstellen, dass die Arbeitsmittel kontinuierlich auf ihre Sicherheit hin überprüft und angepasst werden, um den bestmöglichen Schutz Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Nur so können Sie Ihrer Verantwortung gerecht werden und einen wirklich sicheren Arbeitsplatz schaffen.
Wichtiger Hinweis:
Die oben stehenden Ausführungen geben einen allgemeinen und teils stark verkürzten Überblick über Rechtsgrundlagen und deren Ziele. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit
Vertrauen Sie auf unsere umfassende Expertise, um sicherzustellen, dass Ihre Arbeitsmittel alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und höchste Sicherheitsstandards gewährleisten. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Gefährdungsbeurteilung – von der sorgfältigen Analyse potenzieller Gefährdungen über die Entwicklung und Umsetzung maßgeschneiderter Schutzmaßnahmen bis hin zur abschließenden Prüfung, dass Ihre Arbeitsmittel nach dem neuesten Stand der Technik sicher eingesetzt werden können.
Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit fundiertem Fachwissen und praxisorientierten Lösungen zur Seite, um Ihre Verpflichtungen nicht nur gesetzeskonform, sondern auch effizient und wirtschaftlich zu erfüllen. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, die Sicherheit und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter zu schützen und gleichzeitig den reibungslosen Betrieb Ihrer Arbeitsmittel sicherzustellen.
Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich darauf verlassen, dass alle Sicherheitsanforderungen professionell und gewissenhaft erfüllt werden. Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitarbeiter haben für uns oberste Priorität – vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser Engagement für höchste Sicherheitsstandards.
Normen & Richtlinien
Richtlinien und Normen dienen der Gestaltung eines sicheren Produkts und geben unzählige Maßgaben und Hilfestellungen dazu.
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